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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

der Verbandsgemeinde Göllheim

1.

Einsichtnahme in den Entwurf

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 wird dem Verbandsgemeinderat Göllheim zugeleitet und liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.2, Fachbereich Finanzen, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Finanzen, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024, schriftlich einzureichen.

Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Göllheim, den 07.11.2024
gez.
Steffen Antweiler
Bürgermeister