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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Information zur Leinenpflicht und Entsorgung von Hundekot im Ortsbereich Weitersweiler

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Weitersweiler,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie an die geltenden Regelungen zur Hundehaltung im Ortsbereich erinnern, insbesondere an die Leinenpflicht sowie die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot.

1. Leinenpflicht im Ortsbereich

Um die Sicherheit aller Bürger sowie anderer Tiere zu gewährleisten, besteht im gesamten Ortsbereich eine allgemeine Leinenpflicht. Diese Regelung dient dazu, Begegnungen zwischen Hunden und Fußgängern, Radfahrern oder spielenden Kindern kontrolliert und sicher zu gestalten. Wir bitten Sie daher, Ihre Hunde im Ortsbereich stets angeleint zu führen.

2. Hundekot entsorgen

Leider mussten wir in letzter Zeit feststellen, dass Hundekot auf Wegen und Grünflächen immer häufiger nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Im Sinne eines gepflegten Ortsbildes und der Hygiene bitten wir alle Hundehalter, Hundekotbeutel zu nutzen und die Hinterlassenschaften Ihrer Tiere in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen. Hierdurch tragen Sie maßgeblich zur Sauberkeit und zum Wohlbefinden aller bei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, unsere Gemeinde sauber und sicher zu halten. Bei Rückfragen stehen ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Busch
Bürgermeister Weitersweiler