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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 46/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Immesheim

für das Jahr 2022

vom 07.11.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher Euro

verändert um Euro

nunmehr festgesetzt auf Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge

270.070

0

270.070

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

244.450

0

244.450

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

25.620

0

25.620

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-38.840

0

-38.840

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

208.700

0

208.700

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

370.000

38.000

408.000

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

-161.300

-38.000

-199.300

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

200.140

38.000

238.140

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite von bisher

0

Euro, auf

0

Euro

verzinste Kredite von

bisher

162.300

Euro, auf

162.300

Euro

zusammen von bisher

162.300

Euro, auf

162.300

Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der zurzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt.

Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2020

268.130 €

endgültig

2021

282.130 €

vorläufig

2022

307.750 €

vorläufig

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall nunmehr 6.000 Euro überschritten sind.

Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von nunmehr 30.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 0 Fällen zugelassen.

Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Immesheim, den 07.11.2022
gez. Kurt Kauk, Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 03.11.2022 erteilt.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2022 bis 28.11.2022 während der Dienstzeit im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1 öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 46 vom 17.11.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).