Ortsbürgermeister Steffen Antweiler begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Er gab sogleich den Vorsitz für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 an Herrn Daniel Däuwel, den Vorsitzenden der Rechnungsprüfung ab.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Rüssingen
Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann.
Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung der Belege führte zu keinen Einwendungen.
Der Ortsbürgermeister sowie die Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.
2. Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Rüssingen
a) Kenntnissnahme der auf 2023 übertragenen Haushaltsermächtigungen
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung
d) Entlastung
a) Kenntnisnahme der auf 2023 übertragenen Haushaltsermächtigungen
Dem Rat wurden die von 2022 auf das Folgejahr 2023 übertragenen Ermächtigungen für die Auszahlung von Investitionen (§ 17 Abs. 2 GemHVO) und Kreditermächtigungen (§ 103 Abs. 3 GemO) zur Kenntnis gegeben.
Der Gemeinderat nahm diese ohne Gegenstimmen zur Kenntnis.
b) Feststellung des Jahresabschlusses
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben.
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.151.796,79 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 51.139,59 € festzustellen.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag einstimmig.
c) Vortrag Jahresüberschuss auf neue Rechnung
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 51.139,59 € auf neue Rechnung vorzutragen. Auch diesen Vorschlag beschloss der Gemeinderat einstimmig.
d) Entlastung
Der Gemeinderat erteilte dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2022 gem. § 114 Abs. 1 GemO einstimmig Entlastung.
Der Ortsbürgermeister sowie die Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Ortsbürgermeister Antweiler übernahm sodann wieder die Sitzungsleitung.
3. Mitteilungen und Anfragen
Aus dem Rat wurde darauf hingewiesen, dass die Bereiche „Bushaltestelle“ und der „Kerweplatz“ am Termin der „Gaulsteigwanderung“ verschmutzt gewesen seien. Auch die Mülleimer waren nicht geleert.
Der Ortsbürgermeister versprach sich darum zu kümmern.
Anschließend wurde über den Rückschnitt eines Mandelbaumes auf einem gemeindeeigenen Grundstück beraten.