Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 46/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler

Bekanntmachung

1.

Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler

Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler liegt in der Zeit

vom 17. November 2025 bis zum 28. November 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 2.14, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), während der Öffnungszeiten der Verwaltung z.Zt. montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend), mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung öffentlich aus.

Während dieser Zeit können alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der im Jagdbezirk liegenden Grundstücke oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen.

Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis mit Ablauf dieser Frist als festgestellt.

Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme unter der Telefon-Nr. 06351/4909-43 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

2.

Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler

Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen des Jagdbezirkes Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler werden hiermit zu einer am

Dienstag, den 02. Dezember 2025 um 20.00 Uhr,

im Bürgertreff

in Weitersweiler, Am Sportplatz,

stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Einlass ist bereits ab 19.45 Uhr zur Registrierung der Stimmenanteile (Personen- und Flächenstimmen).

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Abrechnung und Verteilung der Jagdpachteinnahmen für das Jagdjahr 2024/2025

hier: Erteilung des Einvernehmens und der Entlastung

3.

Sonstiges und Informationen

Bei der Genossenschaftsversammlung sind nur die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen) oder die mit einer schriftlichen Vollmacht des Grundstückseigentümers versehenen Personen stimmberechtigt. Mehr als drei Vollmachten dürfen keine Jagdgenossin und kein Jagdgenosse in ihrer bzw. seiner Person vereinigen.

Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer einheitlich ausgeübt werden.

Weitersweiler, den 11. November 2025

Für die Jagdgenossenschaft

Weitersweiler, Bennhausen, Jakobsweiler:
gez.
Thomas Busch
Jagdvorsteher