Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor hat bestätigt, dass ein weiterer Kranich, der in der Gemarkung Imsbach tot aufgefunden und vom Veterinäramt beprobt wurde, mit Aviärer Influenza (Typ H5N1) infiziert war. Außerdem wurde ein Kranich bei Kalkofen vom Landesuntersuchungsamt positiv auf H5N1 getestet. Es gibt im Donnersbergkreis damit zwei bestätigte Fälle und zwei Verdachtsfälle. Die Testergebnisse des FLI für die Kraniche bei Kalkofen und Imsweiler stehen noch aus. Hausgeflügelbestände sind im Donnersbergkreis bislang nicht betroffen.
Weiterhin gilt: Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Donnersbergkreis eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor. Zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde am 04. November 2025 erlassen und gilt seit 05. November 2025 bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis.
Stallpflicht und Veranstaltungsverbot
Die Stallpflicht bedeutet, dass im Landkreis Donnersbergkreis sämtliches gehaltene Geflügel und sämtliche andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel ab sofort ausschließlich a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten sind.
Das Verbot von Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln betrifft: Ausstellungen, Märkte, Börsen, Schauen und ähnliche Veranstaltungen unter der Teilnahme von Vögeln. Diese Veranstaltungen sind im Gebiet des Donnersbergkreises untersagt. Dies gilt auch für bereits genehmigte Veranstaltungen.
Biosicherheitsmaßnahmen
Das Veterinäramt des Donnersbergkreises weist zusätzlich zu den obigen Verordnungen alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen hin und bittet um entsprechende Beachtung.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Viruseintrag und der möglichen weiteren Verbreitung der Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt konsequent eingehalten werden.
Die Meldung von Todesfällen in der Geflügelhaltung an das Veterinäramt mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt ebenso als Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.
Ausführliche Informationen zur Situation und zu Biosicherheitsmaßnahmen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.donnersberg.de.
Kontakt
Für Rückfragen steht das Veterinäramt der Kreisverwaltung Donnersbergkreis unter der Telefonnummer 06352/710-208 oder der E-Mail vet-agrar@donnersberg.de zur Verfügung.