Die stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Silvia Boos, übernahm den Vorsitz, begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Albisheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung der Belege führte zu keinen Einwendungen.
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Albisheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Einwendungen geführt.
| Dem Gemeinderat wurde empfohlen, | |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 16.353.101,29 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 47.208,51 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeister und Beigeordnete nahmen an der Abstimmung nicht teil.