Ortsbürgermeister Mattern begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin erkundigte sich nach der Ansprechpartnerin des Organisationsteams des Seniorennachmittags. Weiterhin erklärte sich Ratsmitglied Ricarda Günther bereit eine Liste mit den Kontaktdaten der Lautersheimer Vereine zu erstellen.
Vor Eintritt in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 2 - 4 übergab Herr Ortsbürgermeister Mattern den Vorsitz an den 1. Beigeordneten, Herrn Mathias Baade, gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO.
Herr Ortsbürgermeister Mattern ist von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei 7 weiteren anwesenden Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.
| 2. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Lautersheim | |
| a) | Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG) |
| b) | Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind) |
| c) | Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung) |
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, führte nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder die Beschlussfassung im Einzelnen für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, zu den vorliegenden Vereinbarungen zu a) und c) und dem Negativkatalog mit der Änderung „alle Dachfarben außer Rot-, Rotbraun und Schwarztöne“.
| 3. Sanierungsgebiet "Ortskern Lautersheim" in der Ortsgemeinde Lautersheim | |
| 1. | Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB |
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| a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB |
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| b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB |
| 2. | Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB |
| 3. | Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung |
| 4. | Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht |
1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB
a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB
Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 36 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 9 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Die Hinweise und Anregungen aus den 13 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.
Nachdem die 9 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für die Detailplanungen etc.) nach den beiliegenden Beschlussempfehlungen im Einzelnen durch die Verwaltung vorgetragen wurden, führte der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über die Abwägungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.Danach wurden die 4 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen, die bei der vorbereitenden Untersuchung bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten sind, je einzeln von der Verwaltung vorgetragen.
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, führte sodann je einzeln, nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder, die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, über die Abwägungen zu den 4 eingegangenen Stellungnahmen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, führte nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.
3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, führte nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, zu den allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.
4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, führte nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Lautersheim gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO herbei, zu dem städtebaulichen Rahmenplan und stimmte der vorliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht zu.
4. Sanierungsgebiet "Ortskern Lautersheim" in der Ortsgemeinde Lautersheim
hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Lautersheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Lautersheim"
Der 1. Beigeordnete, Herr Mathias Baade, nahm nach Anhörung und Zustimmung der anwesenden nichtausgeschlossenen drei Ratsmitglieder für den Ortsgemeinderat Lautersheim, gemäß § 39 Abs. 2, 2. Halbsatz GemO i.V.m. VV Nr. 2 letzter Satz zu § 39 GemO, den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 05. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis und führte die Beschlussfassung herbei, gemäß § 142 BauGB über die vorliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Lautersheim“ in der Ortsgemeinde Lautersheim.
Vor Eintritt in den TOP 5 übernahm Herr Ortsbürgermeister Mattern wieder den Vorsitz.
5. Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
hier: Zustimmung zur Widmungsverfügung "Wintergasse" - Rest und "Neun Morgen" (teilweise) OG Lautersheim
Der Gemeinderat Lautersheim beschloss die Zustimmung zur Widmungsverfügung „Wintergasse“ - Rest und „Neun Morgen“ (teilweise) und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Göllheim „Göllheim aktuell“.
6. Informationen des Ortsbürgermeisters
Herr Ortsbürgermeister Mattern teilte mit, dass das Seniorencafe ab Juni wieder im bekannten 4 Wochen Rhythmus in der Gemeindehalle stattfinden wird. Freiwillige Helfer zur Unterstützung des Teams sind herzlich willkommen. Weiterhin informierte er, dass für die Erschließungsarbeiten des Neubaugebietes „In den Bohngärten 2. BA“ das Leistungsverzeichnis erstellt sei. Herr Ortsbürgermeister Mattern gab bekannt, dass mit der Verlegung der Glasfaserleitungen in der Ortsgemeinde Lautersheim in der 2. Jahreshälfte gerechnet werden kann. Es wurde angefragt, ob in den Sommermonaten die Gemeinderatssitzungen erst ab 20.00 Uhr beginnen könnten.
Ortsbürgermeister Mattern kann sich eine entsprechende Berücksichtigung bereits für die nächste Gemeinderatssitzung vorstellen.