Ortsbürgermeister Kragl begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte Ortsbürgermeister
Kragl die Ergänzung der Tagesordnung um TOP 5 „Anschaffung eines Böschungsmulchers“ und TOP 6 „Anschaffung von vier Kerzenleuchtern mit Zubehör für die Aussegnungshalle“ im öffentlichen Teil. Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschoben sich entsprechend.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021
Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt übernahm der Vorsitzende der Rechnungsprüfung, Dr. Karl-Heinz Büchner, den Vorsitz.
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung begrüßte die Anwesenden und eröffnete die Prüfung des Jahresabschlusses 2021.
Der Jahresabschluss wurde stichprobenartig geprüft.
Mittels der zur Verfügung gestellten Laptops wurde die Belegprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Einwendungen geführt.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat zu keinen Einwendungen geführt.
3. Jahresabschluss 2021
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung
Feststellung des Jahresabschlusses
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben. Der Gemeinderat beschloss:
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 2.565.954,38 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 70.892,78 € festzustellen und den |
| - | Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung |
a) Entlastung
Der Gemeinderat beschloss dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss 2021 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Ortsbürgermeister Kragl und die Beigeordneten nahmen an bei der Prüfung und Abstimmung nicht teil.
Hiernach übernahm der Ortsbürgermeister wieder den Vorsitz.
4. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Spendenannahme der Firma „IVB Marnheim“ i. H. v. 300,00 € zur Förderung der Heimatpflege.
5. Anschaffung eines Böschungsmulchers
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Anschaffung eines Böschungsmulchers. Die Kosten belaufen sich laut Angebot der Firma „Adam Kloster“ aus Gundersheim auf 4.000,00 €.
6. Anschaffung von vier Kerzenleuchtern mit Zubehör für die Aussegnungshalle
Der Gemeinderat beschloss die Anschaffung von vier Kerzenleuchtern mit Zubehör für die Aussegnungshalle zum Preis von 714,00 € brutto laut Angebot der Firma „Beerdigungsinstitut Maul“ aus Göllheim.
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Kragl informierte über verschiedene Veranstaltungen anl. des Jubiläums „1250 Jahre Ottersheim“.
Ebenso informierte er über den aktuellen Stand der Glasfaserverlegung, des Baus der Seniorenresidenz, sowie den Baumaßnahmen Baugebiet „Grießmühle“.
Ortsbürgermeister Kragl berichtete ebenfalls über den Sachstand zum Thema „Zuschussantrag Grün 2021“. Weiterhin teilte er mit, dass die neu gespendete Sitzbank an der Grenzgemarkung Ottersheim/Bubenheim aufgestellt wurde und ein Papierspender für das Sportplatzhäuschen gekauft wurde.
8. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Kragl berichtete über den Ankauf von drei Äckern durch die Gemeinde und den Antrag einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hauptstraße.
9. Grundstücksangelegenheiten
Der Gemeinderat beschloss eine Grundstücksangelegenheit.