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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 10. Sitzung

in der Legislaturperiode 2019/2024 des Gemeinderates Standenbühl vom 25. Mai 2022

Ortsbürgermeister Pohlmann begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

1.

Einwohnerfragestunde

Im Vorgriff auf den TOP 5 - Verkehrssituation Rosenthaler Straße, erfolgten Ausführungen von der anwesenden Antragstellerin über die Gründe zu ihrem Antrag.

Vor Eintritt in die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 2 – 4 übergab Herr Ortsbürgermeister Pohlmann den Vorsitz an Herrn Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, als bestellter Beauftragter gemäß §§ 22, 39 Abs. 2 GemO i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO aufgrund des Schreibens vom 26.04.2022 der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.

Herr Ortsbürgermeister Pohlmann und der 1. Beigeordnete Herr Gerhard Müller sind von Ausschließungsgründen nach § 22 GemO betroffen. Bei allen anderen Ratsmitgliedern liegen ebenfalls Ausschließungsgründe nach § 22 GemO vor.

2.

LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Standenbühl

a)

Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)

b)

Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)

c)

Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen

(Modernisierungsvereinbarung)

Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, führte als bestellter Beauftragter gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO die Beschlüsse im Einzelnen für den Ortsgemeinderat Standenbühl herbei, zu den vorliegenden Vereinbarungen zu a) und c) und dem Negativkatalog.

3.

Sanierungsgebiet "Ortskern Standenbühl" in der Ortsgemeinde Standenbühl

1.

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB

a)

Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB

b)

Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB

2.

Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB

3.

Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht

1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGBa) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit ist von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahme eingegangen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB

Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 8 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.). 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, sind dagegen bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten.Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, führte die Beschlussfassung stellvertretend für den Ortsgemeinderat Standenbühl herbei, über die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussempfehlungen sowie die Übernahme der Abwägungsergebnisse in die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie in den integrierten Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.Sowohl die 8 Stellungnahmen mit den Hinweisen und Anregungen wie auch die vier Stellungnahmen, die den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes zu beachten sind, die durch Herrn Bürgermeister Antweiler im Einzelnen vorgetragen wurden, finden Eingang in die Planung.

2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, erteilte stellvertretend für den Ortsgemeinderat Standenbühl die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB.

3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, erteilte stellvertretend für den Ortsgemeinderat Standenbühl die Zustimmung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung.

4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, erteilte stellvertretend für den Ortsgemeinderat Standenbühl die Zustimmung über den städtebaulichen Rahmenplan und der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht.

4.

Sanierungsgebiet "Ortskern Standenbühl" in der Ortsgemeinde Standenbühl

hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Standenbühl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Standenbühl"

Der aufgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO als Beauftragter durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bestellte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, nahm stellvertretend für Ortsgemeinderat Standenbühl den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 06. Januar 2022 billigend zur Kenntnis. Anschließend führte er die notwendige Beschlussfassung gemäß § 142 BauGB herbei; über die Satzung der Ortsgemeinde Standenbühl über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Standenbühl“, einschließlich Lageplan.

Vor Eintritt in den TOP 5 übernahm Herr Ortsbürgermeister Pohlmann wieder den Vorsitz.

5. Verkehrssituation Rosenthaler Straße

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Standenbühl gab keine Zustimmung auf das Anliegen, die „ Rosenthaler Straße“ in einen verkehrsberuhigten Bereich nach der Straßenverkehrsordnung auszuweisen. Ortsbürgermeister Pohlmann teilte mit, dass zunächst weitere Messungen vorgenommen werden sollen.

6. Kerwe 2022

Der Gemeinderat beriet sich über den Ablauf der diesjährigen Kerwe. Es wurde vorgeschlagen, die Ausrichtung sowie das Programm für die Kerwe in einer Sitzung des Fördervereins zu klären.

Die Kerwe soll wie immer am 3. Wochenende im August des Jahres stattfinden.

7. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Pohlmann informierte, dass aufgrund der Kündigung des Fördervereins (Durchführung des Hallenbetriebs) zukünftig für jeden Verein eine Veranstaltung im Dorfgemeinschaftshaus im Jahr „frei“ ist. Er teilte weiterhin mit, dass der Haushalt der Ortsgemeinde Standenbühl zwischenzeitlich genehmigt wurde, da der Hebesatz für die Grundsteuer B erhöht wurde.

Ortsbürgermeister Pohlmann sprach den Helfern seinen Dank aus, die bei der Fällung der Kastanie in der Rosenthaler Straße geholfen haben. Er gab bekannt, dass ein neuer Fahnenmast vor dem Rathaus aufgestellt wurde. Die Kosten hierfür betrugen 404,60 €.

Weiterhin teilte er mit, dass im Dorfgemeinschaftshaus wieder ein E-Check durchgeführt wurde. Verschiedene Geräte wurden bemängelt. Die Mängel wurden entweder beseitigt oder defekte Elektrogeräte entsorgt. Ebenso gab er bekannt, dass die Ortsgemeinde Standenbühl für den Ausbau mit Glasfaser die notwendige Anzahl von 40 % der Haushaltsanschlüssen erreicht hat und somit Glasfaser in Standenbühl verlegt wird.

Ortsbürgermeister Pohlmann teilte mit, dass die Datenerhebungen zu Zensus 2022 bereits stattfinden. Die entsprechend Beauftragten würden bereits persönlich die Datenerhebungen durchführen. Er gab bekannt, die Verwaltung anfragte, ob entsprechende Maßnahmen für einen Förderantrag aus dem Investitionsstock für die Ortsgemeinde geplant bzw. vorgesehen sind. Weiterhin teilte er mit, dass die Bundeswehr im Juli eine Truppenübung durchführen wird und dass aufgrund der geplanten Rückstufung der K 47 das LBM derzeit die Finanzierung prüft, welche Streckenabschnitte der K 47 ausgebaut werden. Letztlich teilte er mit, dass wegen dem Radverkehr eine Bürgerbefragung mit QR-Code erfolgen soll.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst