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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 47/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 18. Sitzung in der Legislaturperiode 2019/2024 des Gemeinderates Bubenheim vom 17. Mai 2022

Ortsbürgermeister Lebkücher begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

1. Bebauungsplan "Obere Wiesen"

hier: Auftragsvergabe zur Ermittlung Datengrundlage Außengebietsentwässerung

Der Gemeinderat beschloss, die Unternehmensgruppe Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG, Kaiserslautern, mit der Ausarbeitung der Datengrundlage, welche für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung benötigt wird, zu beauftragen.

2. LEADER-Studie zur Dorfentwicklung im Ortskern Bubenheim

a)

Zustimmung zur Vereinbarung über die Beratungsleistungen zur Erstellung der Modernisierungsvereinbarung (§ 7h EStG)

b)

Zustimmung zum "Negativkatalog" (Anlage der Modernisierungsvereinbarung - Sanierungsmaßnahmen, die nicht bescheinigungsfähig sind)

c)

Zustimmung zur Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen (Modernisierungsvereinbarung)

Der bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, erläuterte im Einzelnen die Vereinbarungen zu a) und c) sowie den Negativkatalog.

Sodann führte Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, als bestellter Beauftragter nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO die Beschlussfassung für den Gemeinderat Bubenheim im Einzelnen mit Zustimmung von zwei anwesenden, nicht ausgeschlossenen Ratsmitgliedern herbei zu den vorliegenden Vereinbarungen zu a) und c) sowie zu dem Negativkatalog.

3. Sanierungsgebiet "Ortskern Bubenheim" in der Ortsgemeinde Bubenheim

1.

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB

a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB

b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB

2.

Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB

3.

Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung

4.

Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht

1. Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 BauGB und § 139 BauGB

a) Abwägung der Beteiligung der Betroffenen gem. § 137 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 08.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 statt. Während dieser Zeit sind von Seiten der Öffentlichkeit Stellungnahmen eingegangen.

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, führte die Beschlussfassung für den Ortsgemeinderat Bubenheim mit Zustimmung der zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern herbei, die betroffenen Grundstücke nach der vorgebrachten Stellungnahme in den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes aufzunehmen.

b) Abwägung der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger gem. § 139 BauGB

Die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger fand in der Zeit vom 07.10.2021 bis einschließlich 19.11.2021 statt. Es sind insgesamt 35 Stellungnahmen eingegangen. Hiervon enthielten 9 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes nicht primär zu beachten sind (relevant für Detailplanungen etc.) und 4 Stellungnahmen Hinweise und Anregungen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen. Die Hinweise und Anregungen aus den 13 Stellungnahmen werden in den Sanierungsrahmenplan aufgenommen.

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, trug die 13 Stellungnahmen im Einzelnen vor.

Sodann führte der Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, die Beschlussfassungen im Einzelnen für den Ortsgemeinderat Bubenheim mit Zustimmung zwei Anwesenden, nicht ausgeschlossenen Ratsmitgliedern, herbei.

Sowohl die 9 Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen als auch die vier Stellungnahmen, die bei den vorbereitenden Untersuchungen bzw. der geplanten Ausweisung des Sanierungsgebietes beachtet werden sollen, finden Eingang in die Planung.

2. Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, führte die Beschlussfassung stellvertretend für den Ortsgemeinderat Bubenheim mit Zustimmung von zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern herbei, über die Zustimmung zu den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB nach dem beiliegenden Bericht.

3. Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, Verbandsgemeinde Göllheim, erteilte stellvertretend für den Ortsgemeinderat Bubenheim mit Zustimmung von zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern, die Zustimmung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung nach dem beiliegenden Bericht.

4. Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Zustimmung zur Kosten- und Finanzierungsübersicht

Der durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO bestellte Beauftragte, Herr Bürgermeister Antweiler, erteilte stellvertretend für Ortsgemeinderat Bubenheim mit Zustimmung der zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitgliedern, die Zustimmung über den städtebaulichen Rahmenplan und der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht.

4. Sanierungsgebiet "Ortskern Bubenheim" in der Ortsgemeinde Bubenheim

hier: Beschlussfassung über die Satzung der Ortsgemeinde Bubenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Bubenheim"

Der aufgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 2 GemO als Beauftragter durch die Kreisverwaltung Donnersbergkreis bestellte, Herr Bürgermeister Antweiler und zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieder nahmen für den Ortsgemeinderat Bubenheim den Bericht der Vorbereitenden Untersuchungen vom 04. Januar 2022 mit den Gründen, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen, billigend zur Kenntnis. Herr Bürgermeister Antweiler, als bestellter Beauftragter, führte die Beschlussfassung mit Zustimmung von zwei anwesenden nichtausgeschlossenen Ratsmitglieder für den Ortsgemeinderat Bubenheim gemäß § 142 BauGB herbei; über die Satzung der Ortsgemeinde Bubenheim über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Bubenheim“, gem. Satzungstext einschließlich Lageplan, incl. der genannten Anpassungen des Satzungstextes, falls möglich, zu § 2 Abs. 2 der Satzung.

5. Informationen des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Lebkücher teilte dem Gemeinderat mit, dass die in TOP 4 beschlossene Satzung auf der Homepage publik gemacht werden soll und die Bürger bei einer nächsten Einwohnerversammlung ebenfalls darüber informiert werden sollen.

Ortsbürgermeister Lebkücher informierte den Gemeinderat, dass die Pachteinnahmen aus der Wegeentschädigung 16.000 € betrugen.

Ein Gemeinderatsmitglied teilte mit, dass das in der letzten Sitzung beschlossene Spielgerät geliefert wurde. Zur Installation muss ein Termin gefunden werden. Auf Nachfrage bezüglich des Sachstandes der Reinigung der Ammelbach wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass es einen Vororttermin gegeben hat. Über das Ergebnis kann von Seiten der Verwaltung aktuell keine Informationen gegeben werden. Letztlich teilte ein Ratsmitglied mit, dass die Senkkästen im Ortsbereich gereinigt werden müssten.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A. gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst