Der stellv. Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Axel Baumbauer begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Albisheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hatte zu Einwendungen geführt, die nun von der Verwaltung ausgeräumt wurden.
| - | Dem Gemeinderat wurde empfohlen: |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 17.612.402,16 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 132.935,84 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |