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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Rechnungsprüfungsausschusses Göllheim vom 04. November 2025

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Michael Oberhausen begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.

1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Göllheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Göllheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wurde ermächtigt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates folgende Beschlüsse vorzuschlagen,

a)

den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 40.884.332,32 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 104.879,99 € festzustellen.

b)

Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung.

c)

Es wird vorgeschlagen dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung.

Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Michelle Behnke, Sitzungsdienst