I.
Am Sonntag, dem 12. März 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet
die Wahl der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Göllheim 1
und
am Sonntag, dem 26. März 2023, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl
der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Göllheim statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03.02.2023, 12 Uhr,
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim erhalten.