Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Kindergartenzweckverband Dreisen zugeleitet.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dreisen und Standenbühl haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.