Reisepässe, die in der Zeit vom 23.10.2023 bis 03.11.2023 beantragt wurden, können abgeholt werden. Ihr altes Reisepassdokument ist bei der Abholung mitzubringen. Wenn Sie persönlich verhindert sind, ist es möglich, dass Sie eine dritte Person zur Abholung bevollmächtigen. Zur Abholung muss diese Person eine Vollmacht, die Sie bei der
Beantragung erhalten haben, vorlegen.
Rückfragen unter 06351/4909-24.