Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Beyer, begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Biedesheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Belegprüfung 2024 führte zu keinen Einwendungen.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Biedesheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat zu kein
| en Einwendungen geführt. | |
| Dem Gemeinderat wurde empfohlen, | |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.870.024,63 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 82.129,71 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nahmen an der Abstimmung nicht teil.