Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Michaela Martin begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Ortsgemeinde Albisheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Belegprüfung 2024 führte zu Einwendungen, die von der Verwaltung behoben werden sollen.