Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltssatzung für 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Biedesheim

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Biedesheim für die Jahre 2022 und 2023 vom 25.11.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

868.035 Euro

886.835 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

995.200 Euro

961.350 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

-127.165 Euro

-74.515 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-82.015 Euro

-45.565 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

470.400 Euro

885.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

876.600 Euro

1.413.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-406.200 Euro

-528.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

488.215 Euro

573.565 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

598.200 Euro

530.000 Euro

zusammen auf

598.200 Euro

530.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2022

361 v. H.

- Grundsteuer A

2023

361 v. H.

- Grundsteuer B

2022

400 v. H.

- Grundsteuer B

2023

500 v. H.

- Gewerbesteuer

2022

381 v. H.

- Gewerbesteuer

2023

381 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2022

60,00 Euro

- für den ersten Hund

2023

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

2022

90,00 Euro

- für den zweiten Hund

2023

90,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2022

156,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2023

156,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2022

600,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2023

600,00 Euro

§ 5 Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2022 9,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2023 9,00 Euro/ha

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2020

1.000.348,35 €

geprüft

2021

903.783,35 €

vorläufig

2022

776.618,35 €

vorläufig

2023

702.103,35 €

vorläufig

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Biedesheim, den 25.11.2022
gez. Franz-Holger Pradella, Ortsbürgermeister
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 24.11.2022 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.12.2022 bis 19.12.2022, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 49 vom 08.12.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).