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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal; Ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Bisheriger Geltungsbereich

Neuer Geltungsbereich

Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal; Ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekanntgemacht, dass der Gemeinderat Zellertal in seiner Sitzung am 30. August 2022 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes „Osterberg, 1. Teiländerung“, beschlossen hat.

In der Ortsgemeinde Zellertal, Ortsteil Zell, möchte ein Vorhabenträger auf den Grundstücken mit den Plannummern 130 und 131 in der Gemarkung Zell ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen errichten.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zellertal hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 26.02.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Osterberg, 1. Teiländerung“ beschlossen.

Der Vorhabenträger möchte jetzt zu dem ursprünglich geplanten Einfamilienhaus südlich auf den Flurstücken 130, 131, 132 und 133, welche sich alle im Besitz des Vorhabenträgers befinden, drei weitere Einfamilienhäuser errichten. Um dieses Vorhaben umsetzen und weiteren Wohnraum schaffen zu können, muss der Geltungsbereich des bisherigen, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Osterberg, 1. Teiländerung“ westlich um das Flurstück Nummer 132 und südlich um das Flurstück 133 erweitert werden.

Lage und Größe des Plangebietes:

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Zell an der Fritz-Golsen-Straße und umfasst eine Fläche von ca. 0,42 ha.

Bisheriger Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst vollständig die Plannummern 130 und 131der Gemarkung Zellertal.

Neuer Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst vollständig die Plannummern 130, 131, 132 und 133 der Gemarkung Zellertal.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Osterberg, 1. Teiländerung“):

Der bisherige und neue Geltungsbereich sind in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Der Geltungsbereich (maßstabsgetreu) des Entwurfes des Bebauungsplanes kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, während der üblichen Öffnungszeiten,

Mo.-Di. jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, eingesehen werden. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren.

Zellertal, den 30.11.2022

gez. Lauer (DS)

Ortsbürgermeister

Bisheriger Geltungsbereich Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal

Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal