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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Bisheriger Geltungsbereich

Neuer Geltungsbereich

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Osterberg, 1. Teiländerung der Ortsgemeinde Zellertal in der Zeit vom

16.12.2022 bis einschl. 16.01.2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Lage (Kurzbeschreibung)

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Zell an der Fritz-Golsen-Straße und umfasst eine Fläche von ca. 0,42 ha.

Bisheriger Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst vollständig die Plannummern 130 und 131der Gemarkung Zellertal.

Neuer Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst vollständig die Plannummern 130, 131, 132 und 133 der Gemarkung Zellertal.

Es wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Osterberg; 1. Teiländerung“):

Der bisherige und neue Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

In der Ortsgemeinde Zellertal, Ortsteil Zell, möchte ein Vorhabenträger auf den Grundstücken mit den Plannummern 130 und 131 in der Gemarkung Zell ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Garagen errichten.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Zellertal hat aus diesem Grund in seiner Sitzung am 26.02.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Osterberg, 1. Teiländerung“ beschlossen.

Der Vorhabenträger möchte jetzt zu dem ursprünglich geplanten Einfamilienhaus südlich auf den Flurstücken 130, 131, 132 und 133, welche sich alle im Besitz des Vorhabenträgers befinden, drei weitere Einfamilienhäuser errichten. Um dieses Vorhaben umsetzen und weiteren Wohnraum schaffen zu können, muss der Geltungsbereich des bisherigen, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Osterberg, 1. Teiländerung“ westlich um das Flurstück Nummer 132 und südlich um das Flurstück 133 erweitert werden.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit Umweltbericht im Entwurf.

Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend). Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren.

Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.

Zellertal, den 30.11.2022
gez. Lauer (DS)
Ortsbürgermeister

Bisheriger Geltungsbereich Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal

Neuer Geltungsbereich Bebauungsplan „Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal