Ortsbürgermeister Zelt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.
1. Einwohnerfragestunde
entfällt.
2. Bebauungsplan "Steinmühle Änderung II, Erweiterung II"
a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
c) Fortführung des Verfahrens
a) Abwägung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung fand in der Zeit vom 09.06.2022 bis einschließlich 11.07.2022 statt.
Während dieser Zeit sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.
b) Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 27.05.2022 bis einschließlich 11.07.2022 statt. Während dieser Zeit sind insgesamt 34 Stellungnahmen eingegangen. 33 Stellungnahmen von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und 1 Stellungnahme von Nachbargemeinden. Hiervon enthielten 11 Stellungnahmen Hinweise, Anregungen oder Bedenken. Der Gemeinderat beschloss die Abwägungsvorschläge jeweils einzeln.
c) Fortführung des Verfahrens
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Albisheim beauftragte die Verwaltung das Verfahren zum Bebauungsplan „Steinmühle Änderung II. Erweiterung II“ nach Annahme der vorgelegten Unterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben fortzuführen.
Gemäß § 22 GemO ruhte aufgrund von Befangenheit das Stimmrecht von Ratsmitglied Wohlgemuth.
3. Bebauungsplan "Süd IV"
a) Aufhebungsbeschluss
b) Auftragsvergabe von Planungsleistungen
c) Einleitung des Verfahrens
a) Aufhebungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss,
a) den aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan „Süd IV“ im Regelverfahren aufzuheben,
b) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
b) Auftragsvergabe von Planungsleistungen
Der Gemeinderat beschloss,
das Planungsbüro gutschker & dongus GmbH, Odernheim, mit der Ausarbeitung der Aufhebung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 3.579,15 € netto (4.259,19 € brutto) an. Etwaige zusätzliche Arbeiten werden nach den Stundensätzen vergütet.
c) Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat beschloss,
die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren vorzubereiten und darauffolgend die erste Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
4. Bebauungsplan "Süd IV - Änderung I"
a) Aufstellungsbeschluss
b) Auftragsvergabe von Planungsleistungen
c) Einleitung des Verfahrens
a) Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat beschloss,
a) für das Gebiet „Süd IV – Änderung I“ einen Bebauungsplan aufzustellen,
b) den Bebauungsplan gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen,
b) als Planungsziel, die im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegende Flächen als „allgemeines Wohngebiet“ festzusetzen.
c) der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Süd IV – Änderung I “.
d) diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
b) Auftragsvergabe
Der Gemeinderat beschloss,
das Planungsbüro gutschker & dongus GmbH, Odernheim, mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes zu beauftragen. Hierfür fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 4.280,00 € netto inkl. 7% Nebenkosten (5.093 € brutto) an. Etwaige zusätzliche Arbeiten werden nach den Stundensätzen vergütet.
c) Einleitung des Verfahrens
Der Gemeinderat beschloss,
die Verwaltung zu beauftragen, das Verfahren auf Grundlage der Erschließungsplanung durch OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG, Kaiserslautern vorzubereiten und darauffolgend die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
5. Vergabe der Erschließungsarbeiten Baugebiet "Süd IV"
Der Gemeinderat beschloss die Erschließungsarbeiten an die Firma Bender zum Preis von 1.194.360,00 € netto zu vergeben.
6. Bekanntmachung einer Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung (GemO)
hier: Auftragsvergabe - Förderantrag zur Wirtschaftswege-/Radwegeausbaumaßnahme "Unter der Heerstraße" Gemeinde Albisheim
Dem Gemeinderat wurde folgende Eilentscheidung bekanntgegeben:
Das Planungsbüro Valentin aus Ebertsheim wurde im Rahmen einer Eilentscheidung nach § 48 der Gemeindeordnung (GemO) mit der Erstellung der Eingriffs- Ausgleichsbilanz nach dem standardisiertem Bewertungsverfahren nach § 2 Abs. 5 der Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (LKompVO) nach dem Leistungs- und Honorarangebot vom 02.08.2022 i.H.v. 2.970,24 € (brutto) beauftragt.
7. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Zelt informierte den Rat über die aktuelle Kita-Situation und den abgewiesenen Antrag für einen „Warteturm-Wanderweg“, welcher nun neu gestellt wurde. Ortsbürgermeister Zelt informierte den Rat darüber, dass die E-Ladestation am Dorfgemeinschaftshaus leider noch nicht funktionstüchtig ist. Weiterhin informierte er den Rat darüber, dass der Glasfaserausbau gut und sehr koordiniert vorangeht. Sollte es allerdings Probleme bei Bürgern geben, können diese sich gerne an ihn wenden.
8. Kalkulation und Festsetzung der Bauplatzpreise im Neubaugebiet "Süd IV"
Die Beschlussfassung über die Festsetzung wurde zurückgestellt.
9. Neubaugebiet "Hinterm Schlösschen" in Stetten
hier: Zustimmung der Ortsgemeinde Albisheim zur Errichtung von Entwässerungsanlagen (Rückhaltemulden) auf der Gemarkung Albisheim
Der Gemeinderat stimmte der Errichtung von Entwässerungsanlagen (Rückhaltemulden) auf der Gemarkung Albisheim einstimmig und bedenkenlos zu.
10. Informationen bezüglich einer drohenden Energiekrise
Bezüglich einer drohenden Energiekrise soll ein Arbeitskreis zur Erstellung eines Notfall-Konzeptes gebildet werden.
11. Informationen des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Zelt informierte zum Albisheimer Markt bzw. zum Königsfest.