Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jörg Bayer, begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Einselthum
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Die Belegprüfung 2022 führte zu keinen Einwendungen.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Einselthum
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Zusammenfassend wurde folgendes festgestellt:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Gemeinderat wird empfohlen,
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.287.758,05 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -110.047,25 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit diese die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.