Ortsbürgermeister Thomas Mattern begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und eröffnete die Sitzung. Anschließend übergab er das Wort der Vorsitzenden, Frau Henny Günther.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Lautersheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Zu einzelnen Fragen gaben Ortsbürgermeister Thomas Mattern, sowie Herr Jilek und Herr Weiß die entsprechenden Auskünfte. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Lautersheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Zusammenfassend wurde folgendes festgestellt:
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
| Dem Gemeinderat wurde empfohlen, | |
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 3.542.610,61 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 31.959,27 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
Ortsbürgermeister Thomas Mattern nahm an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.