Zur Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) und Bestätigung der Stimmberechtigung der Unterstützungsunterschriften (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) wird am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 02. Januar 2026 eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Wahlvorschlagsträger können sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung an folgende Telefonnummer wenden:
0175/4346467
Am Montag, den 29.12.2025 und am Freitag, den 2.1.2026, jeweils von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr können die Unterlagen auch direkt in der Verwaltung abgegeben werden (Bereitschaftsdienst Standesamt).
Göllheim, den 20.11.2025