Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Thomas Mattern begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Verbandsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für die Verbandsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Zu einzelnen Fragen gab Fachbereichsleiter Jilek die entsprechenden Auskünfte.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Verbandsgemeinderat wird vorgeschlagen:
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 53.253.116,89 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 95.040,58 € festzustellen. |
| - | Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung |
| - | dem Bürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen |
Verbandsgemeindeverwaltung