Verbandsvorsteher Kragl begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Kindergartenzweckverbandes fest und eröffnete die Sitzung. Änderungen zur Tagesordnung gab es keine, sodann gab Verbandsvorsteher Kragl die Leitung der Sitzung an den Vorsitzenden der Rechnungsprüfung, Herrn Bayer, ab.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Kindergartenzweckverband Biedesheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei sich die Prüfung gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Der Verbandsvorsteher Rüdiger Kragl und der stellv. Verbandsvorsteher Armin Wendel nahmen an der Prüfung nicht teil.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2024 für den Kindergartenzweckverband Biedesheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei sich die Prüfung gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
Zur Prüfung lagen vor:
der Jahresabschluss, bestehend aus
der Ergebnisrechnung
der Finanzrechnung
den Teilergebnisrechnungen
den Teilfinanzrechnungen
der Bilanz
dem Anhang (einschl. Beteiligungsbericht)
Als Anlagen wurden der Jahresrechnung beigefügt:
der Rechenschaftsbericht
die Anlagenübersicht
die Forderungsübersicht
die Verbindlichkeitenübersicht
die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Weitere Anlagen (als Nachweis zu § 93 Abs. 4 GemO):
die Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
die Übersicht über die Über-/Unterdeckung in der Finanzrechnung
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung Herr Bayer fasste die Prüfung des Jahresabschlusses zusammen:
Die Jahresrechnung des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim wurde am 13.11.2025 geprüft.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Verbandsvorsteher Rüdiger Kragl und der stellv. Verbandsvorsteher Armin Wendel nahmen an der Prüfung nicht teil.
Dem Kindergartenzweckverband beschloss den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 536.346,54 € festzustellen und dem Verbandsvorsteher und dem Stellvertreter, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Der Vorsitzende der Rechnungsprüfung, Herr Bayer wurde einstimmig beauftragt, bei TOP 3 Jahresabschluss 2024 die entsprechenden Beschlussvorschläge zu beantragen.
3. Jahresabschluss 2024 des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
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| Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben. |
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| Der Zweckverband beschloss den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 536.346,54 € festzustellen. |
| b) | Entlastung |
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| Der Zweckverband erteilte dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2024 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung. |
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| Der Verbandsvorsteher Kragl und der stellv. Verbandsvorsteher Wendel nahmen an der Abstimmung nicht teil. |
4. Kenntnisnahme - Prüfbericht der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts der Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Die Zweckverbandsmitglieder nahmen den Prüfbericht der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim zur Kenntnis.
5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit doppischem Haushaltsplan 2026/2027 des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim
Dem Zweckverband wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2026/2027 vorgelegt. Hierin sind im Vorbericht bzw. in den Erläuterungen alle grundlegenden Informationen enthalten.Der Zweckverband beschloss einstimmig die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026/2027.
6. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Zweckverband beschloss einstimmig die Annahme der Spenden in Höhe von 250,00 € von der Sparkasse Donnersberg zur Förderung der Erziehung.
7. Spendenannahme nach § 94 Abs. 3 GemO
Der Zweckverband stimmte der Annahme der Spenden in Höhe von 390,00 € vom Theater der Herzen e. V., 67308 Biedesheim zu. Ein Ratsmitglied, tätig im Vorstand des Theaters der Herzen e. V., nahm an der Abstimmung aufgrund von Befangenheit nach § 22 GemO nicht teil.
8. Informationen des Zweckverbandvorstehers
Zweckverbandsvorsteher Kragl informierte die Mitglieder des Zweckverbandes über die in 2026 in Kraft tretende neue Betriebserlaubnis.