Die stellvertretende Vorsitzende Frau Regina Pohl begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Wahl einer/eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2019/2024
Nachdem Wegzug der bisherigen Vorsitzenden Lisa Steinau ist die Wahl einer/eines Vorsitzenden für den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 110 Abs. 1 GemO notwendig. Als Kandidat wurde Matthias Ermel vorgeschlagen und sodann einstimmig gewählt. Herr Ermel erklärte, dass er die Wahl annimmt und übernahm den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss.
2. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Verbandsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
3. Prüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Verbandsgemeinde Göllheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 hat im Übrigen zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Verbandsgemeinderat wird vorgeschlagen:
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 52.689.820,99 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 91.678,98 € festzustellen. |
| - | Vortrag des Jahresüberschusses auf neue Rechnung |
| - | dem Bürgermeister und den Beigeordneten für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Hierzu erfolgte einstimmige Beschlussfassung.