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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Am Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Geltungsbereich

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Am Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal in der Zeit vom

09.02.2024 bis einschl. 11.03.2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden."

Lage und Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Ortslage von Zell an der Fritz-Golsen-Straße und umfasst eine Fläche von ca. 0,42 ha.

Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 130, 131, 132 und 133 in Gänze.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Am Osterberg, 1. Teiländerung“):

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

Für den Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes besteht für große Teile die rechtskräftige Ergänzungssatzung „Osterberg“. Da die geplante Bebauung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung abweicht sowie den Geltungsbereich in Richtung Westen erweitert, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig, wodurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen werden sollen.

Zielsetzung der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Norden des Gemeindegebiets. Durch die Zusammenlegung der vier betroffenen Flurstücke kann den Ansprüchen der projektierten Bebauung Rechnung getragen werden.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht, jeweils im Entwurf, sowie das Entwässerungskonzept.

Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend). Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) zur Ansicht bereit.

Zellertal, den 22.01.2024

gez. Lauer (DS OG)
Ortsbürgermeister
Für die Richtigkeit
Göllheim, den 23.01.2024
gez. Antweiler (DS VG)
Bürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan „Am Osterberg, 1. Teiländerung“ der Ortsgemeinde Zellertal