Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
(1) Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
§ 5
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
(2) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Gemeinderatsmitglieder und die Mitglieder der gewählten Ausschüsse für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse rückwirkend zum 01. Januar 2026 eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 EUR pro Sitzung.
Diese Satzung tritt mit Datum der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Allgemeine Hinweise:
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.