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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 und 2023 für die Ortsgemeinde Albisheim

Muster 1

(zu § 95 GemO)

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Albisheim für die Jahre 2022 und 2023 vom 05.12.2022

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.196.530 Euro

3.253.280 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.396.820 Euro

3.427.480 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

-200.290 Euro

-174.200 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-80.750 Euro

-60.450 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.108.500 Euro

1.651.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.562.000 Euro

1.501.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.453.500 Euro

150.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.534.250 Euro

-90.050 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Haushaltsjahr 2022

Haushaltsjahr 2023

zinslose Kredite auf

0 Euro

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

720.000 Euro

zusammen auf

0 Euro

720.000 Euro

Nachrichtlich:

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ermächtigt, die im Haushalt vorgesehenen Kredite nach Bedarf aufzunehmen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt neu festgesetzt:

- Grundsteuer A

2022

365 v. H.

- Grundsteuer A

2023

365 v. H.

- Grundsteuer B

2022

420 v. H.

- Grundsteuer B

2023

465 v. H.

- Gewerbesteuer

2022

370 v. H.

- Gewerbesteuer

2023

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

2022

60,00 Euro

- für den ersten Hund

2023

60,00 Euro

- für den zweiten Hund

2022

120,00 Euro

- für den zweiten Hund

2023

120,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2022

180,00 Euro

- für jeden weiteren Hund

2023

180,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2022

900,00 Euro

- für gefährliche Hunde je

2023

900,00 Euro

§ 5

Beiträge

Die Sätze der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungennach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wie folgt festgesetzt:

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2022 15,00 Euro/ha

Beiträge für die Unterhaltung der Wirtschaftswege (§ 11 KAG) in 2023 15,00 Euro/ha

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.

2020

3.195.408 €

geprüft

2021

3.020.848 €

vorläufig

2022

2.820.558 €

vorläufig

2023

2.646.358 €

vorläufig

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Albisheim, den 05.12.2022
gez.
Ronald Zelt
Ortsbürgermeister (DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 02.12.2022 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.2022 bis 02.01.2023 während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).