Der Vorsitzende Herr Kühlwein begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
| 1. | Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Biedesheim |
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
| 2. | Prüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Biedesheim |
Frau Helf-Thiekötter erläuterte eingehend die einzelnen Eckdaten des Jahresabschlusses 2021 und nahm zu Fragen der Ausschussmitglieder Stellung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 führte zu keinen Einwendungen.
Dem Gemeinderat wurde einstimmig empfohlen,
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 5.053.800,34 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 54.615,63 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
Ortsbürgermeister Pradella und Beigeordnete Olczak und Wendel nahmen an der Prüfung und Abstimmung nicht teil.