Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jörg Bayer, begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Einselthum
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptop.
Die Belegprüfung 2021 führte zu keinen Einwendungen.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2021 für die Ortsgemeinde Einselthum
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptop. Frau Helf-Thiekötter erläuterte die einzelnen Eckpunkte des Jahresabschlusses 2021.
Dem Gemeinderat wird einstimmig empfohlen,
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 6.591.166,81 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 26.518,66 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | der Ortsbürgermeisterin und den Beigeordneten, soweit diese die Ortsbürgermeisterin vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |