Der Vorsitzende Herr Kühlwein begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und eröffnete die Sitzung.
1. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Biedesheim
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 für die Ortsgemeinde Biedesheim
Frau Helf-Thiekötter nahm zu Fragen der Ausschussmitglieder Stellung und erläuterte den Jahresabschluss 2022.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Dem Gemeinderat wurde einstimmig empfohlen,
| - | den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 zur Kenntnis zu nehmen |
| - | den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.911.901,02 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 51.851,33 € festzustellen |
| - | zu beschließen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und |
| - | dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. |
| - | Ortsbürgermeister Wendel nahm an der Prüfung und Abstimmung nicht teil. |