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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Rechnungsprüfungsausschusses Lautersheim vom 27. November 2024

Ortsbürgermeister Thomas Mattern begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest und eröffnete die Sitzung.

1.

Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Lautersheim

Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Ausschussmitglied Reinhard Baade wurde zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Ausschussmitglied Markus Salzmann wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Ortsbürgermeister und Beigeordnete nahmen an der Wahl nicht teil.

Danach übernahm der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses den Vorsitz.

2.

Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Lautersheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte. Die Prüfung erfolgt elektronisch mittels Laptops.

Die Belegprüfung 2023 führte zu keinen Einwendungen.

3.

Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Lautersheim

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO geprüft, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränkte.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:

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den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen

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den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4.128.745,14€ sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss von 403.004,65 € festzustellen.

-

zu beschließen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und

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dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Alicia Lincks, Sitzungsdienst