Ist Ihr Gartenwasserzähler noch geeicht? Beachten Sie bitte, dass Gartenwasserzähler, deren Eichfrist im Jahr 2024 abgelaufen war, bei der Abrechnung 2025 nicht mehr berücksichtigt werden dürfen!
Wechseln Sie deshalb den Zähler und teilen Sie uns die Wechseldaten (Zählerstand alt/neu, Zählernummer, Zählergröße und Eichjahr) mit.
Weiterhin weisen die Verbandsgemeindewerke darauf hin, dass der Grundstückseigentümer für die Beschädigung und das Abhandenkommen der Wasserzähler haftet. Besonders in den Wintermonaten sind die Wasserzähler vor Frost zu schützen. Bauherren haben darauf zu achten, dass die Bauwasseranschlüsse vor Frost gesichert sind.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefon-Nr. 06351 / 1300-15 während der üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindewerke gerne zur Verfügung.