Zur Ausstellung der Wählbarkeitsbescheinigungen (§§ 28 Abs. 5 Nr. 2, 33 Abs. 4 Nr. 2 LWO) und Bestätigung der Stimmberechtigung der Unterstützungsunterschriften (§§ 28 Abs. 5 Nr. 4, 33 Abs. 4 Nr. 4 LWO) wird am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 02. Januar 2026 eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Wahlvorschlagsträger können sich zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung an folgende Telefonnummer wenden: 0175/4346467
Am Montag, den 29.12.2025 und am Freitag, den 2.1.2026, jeweils von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr können die Unterlagen auch direkt in der Verwaltung abgegeben werden (Bereitschaftsdienst Standesamt).