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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Süd IV - Änderung I“ der Ortsgemeinde Albisheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Geltungsbereich

Bekanntmachung

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Süd IV - Änderung I“ der Ortsgemeinde Albiseim in der Zeit vom

30.12.2022 bis einschl. 06.02.2023

in der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim zu jedermanns Einsichtnahme ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Bitte beachten Sie die zu dieser Zeit die aktuellen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung. Es wird empfohlen einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Lage und Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage von Albisheim, direkt im Anschluss westlich an das bestehende Baugebiet „Süd III“. Es umfasst eine Fläche von ca. 2 ha

.

Abgrenzung des Plangebiets:

Das Plangebiet umfasst vollständig die Plannummern 591/4, 591/5, 591/6, 591/7, 591/8, 591/9, 591/10, 591/11, 591/12, 591/13, 591/14, 591/15, 591/16, 591/17, 591/18, 591/19, 591/20, 591/21, 591/22, 591/23, 591/24, 591/25, 591/26, 591/27, 591/28, 591/29, 591/30, 591/32 und Teilflächen der Plannummern 591/31 der Gemarkung Albisheim und wird wie folgt abgegrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Süd IV - Änderung I“):

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

In der Ortsgemeinde Albisheim besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Süd IV“, welcher westlich des Bebauungsplanes „Süd III“ ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Dieser ist seit dem 02.06.2022 rechtskräftig.

Während des Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan „Süd IV“ teilte die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rehinland-Pfalz -Direktion Landesarchäologie- in Ihrer erneuten Stellungnahme vom 13.04.2022 mit, dass die vorgelegte Planung mehrere archäologische Fundstellen betrifft.

Auf Grundlage der Stellungnahme und der Befunde durch die Baggersondage, welche im Zeitraum vom 28.03.2022 bis 05.04.2022 durchgeführt wurde, wurde durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe RLP (GDKE) ein Grabungsareal, welches ca. 2/3 des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Süd IV“ überlagert, ausgesprochen. Der Gemeinderat hat sich bereits in einer vorhergehenden Sitzung mit der Thematik befasst und darüber entschieden, dass u. a. aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Ausgrabung einhergehen, kein Ausgrabungsvertrag mit der GDKE geschlossen werden soll. Zudem hat der Gemeinderat einen Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Süd IV“ gefasst.

Um die östlichen 25 Bauplätze ausweisen zu können, welche nicht vom Grabungsareal überlagert werden, soll die in Frage kommende Fläche des Geltungsbereichs des ursprünglichen Bebauungsplans neu überplant werden. Hierfür muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Süd IV - Änderung I“ wird nach § 13b BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung / Monitoring) ist nicht anzuwenden. Zu erwartende Eingriffe gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.

Hinweis:

Gegenstand der Auslegung sind die Planzeichnung, die Begründung und die textlichen Festsetzungen jeweils im Entwurf, die Geruchsprognose (2019), das Entwässerungskonzept (2019) mit allen Anlagen, Kurzbericht Avifauna (2020) und das Schallgutachten (2019).

Die Unterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Fachbereich II, Zimmer 2.11, Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3 in 67307 Göllheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind zurzeit montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und an Donnerstagen von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Zudem stehen die Unterlagen auch zusätzlich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim zur Ansicht bereit.

Albisheim, den 05.12.2022
gez. Zelt (DS)
Ortsbürgermeister

Geltungsbereich Bebauungsplan „Süd IV - Aufhebung“ der Ortsgemeinde Albisheim