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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 6/2024
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Informationen der Kreisverwaltung für Ukraine-Flüchtlinge: Ukraine Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gibt bekannt, dass mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Diese Aufenthaltstitel wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Auf-enthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer/innen gewährt.

Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Es muss kein neuer Aufenthaltstitel bestellt werden.

Weitere Informationen: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Information des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in ukrainischer, russischer und englischer Sprache.

Die Veröffentlichung der UkraineAufenthFGV finden Sie unter folgendem Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.

Mit einem Ausdruck der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, können Sie im Zweifel andere Stellen darauf hinweisen.