Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gibt bekannt, dass mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Diese Aufenthaltstitel wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Auf-enthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer/innen gewährt.
Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. Es muss kein neuer Aufenthaltstitel bestellt werden.
Weitere Informationen: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
Information des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in ukrainischer, russischer und englischer Sprache.
Die Veröffentlichung der UkraineAufenthFGV finden Sie unter folgendem Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.
Mit einem Ausdruck der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, können Sie im Zweifel andere Stellen darauf hinweisen.