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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

gem. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) für die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Ortsgemeinde Albisheim

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 14.02.2023 dem Gemeinderat Albisheim zugeleitet.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Göllheim, Zimmer 3.1, öffentlich bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Gemeinderat zur Einsichtnahme aus.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Dienstleistungsabend).

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Albisheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, 67307 Göllheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen. Der Gemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtraghaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Albisheim, den 15.02.2023
gez. Ronald Zelt, Ortsbürgermeister