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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bebauungsplan „Steinmühle – Änderung III, Erweiterung II“ der Ortsgemeinde Albisheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Abgrenzung Geltungsbereich

Geltungsbereich

Bebauungsplan „Steinmühle – Änderung III, Erweiterung II“ der Ortsgemeinde Albisheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Steinmühle - Änderung III, Erweiterung II“ der Ortsgemeinde Albisheim, bestehend aus Planentwurf, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, sowie den wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen in der Zeit vom

24.02.2023 bis einschließlich 24.03.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, Fachbereich II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 2.11, während der Dienststunden, dies sind folgende,

Montag, Dienstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch, Freitag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Während dieser Zeit kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme unter 06351/4909-47 oder 4909-0 zu vereinbaren.

Lage und Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Steinmühle. Änderung II, Erweiterung II“ befindet sich im Nordosten der Gemeinde Albisheim und umfasst eine Fläche von ca. 2,83 ha und beinhaltet die Flurstücke 521/7, 521/8, 521/10, 324/31, 324/30, 324/29, 521/13, 521/14 und 521/9 in Gänze sowie Teilflächen der Flurstücke 523/1, 324/33, 324/15, 324/27 und 324/28 der Gemarkung Albisheim

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt (unmaßstäbliche Abgrenzung des Bebauungsplans „Steinmühle - Änderung III, Erweiterung II“):

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung

Die Ortsgemeinde Albisheim beabsichtigt das bereits bestehende Mischgebiet „An der Steinmühle“ in Richtung Osten zu erweitern. Hierdurch soll der bestehenden Nachfrage nach gemischten Bauflächen in der Ortsgemeinde, direkt angrenzend an die bebaute Ortslage, Rechnung getragen werden. Neben der Schaffung von stetig nachgefragtem Wohnraum, soll durch die Planaufstellung zudem die Voraussetzungen zur Ansiedlung von ortsansässigen Betriebsinhabern geschaffen werden.

Um diese Erweiterung planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Entsprechend den faktischen Gegebenheiten im Bestand soll im Zuge des Bebauungsplanes zudem eine Berichtigung der Lage der Wendeanlage der Straße „An der Steinmühle“ erfolgen und diese somit planungsrechtlich angepasst und gesichert werden.

Gegenstand der Auslegung:

Ausgelegt werden der Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung, der Umweltbericht jeweils im Entwurf, sowie die wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen. Diese Unterlagen können während der Zeit der öffentlichen Auslegung auch im Internet eingesehen werden. Die Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Göllheim (http://www.vg-goellheim.de) unter der Rubrik Wohnen & Bauen/Bebauungspläne/im Verfahren sowie auf dem Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de).

Art der vorliegenden umweltbezogenen Informationen (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehen werden:

Begründung mit integrierter Betrachtung der Umweltbelange (Umweltbericht) zum Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung III, Erweiterung II“:

Bestandsaufnahme und Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung sowie geplante Kompensationsmaßnahmen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, biologische Vielfalt sowie Wechselwirkungen untereinander.

Entwässerungskonzept des Plangebiets Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung III, Erweiterung II“ in der Ortsgemeinde Albisheim zum Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung III, Erweiterung II“

Das Entwässerungskonzept vom 27.01.2023 beinhaltet folgende Themengebiete:

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Starkregengefährdung

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Schmutzwasser

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Oberflächenwasser

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Wasserhaushaltsbilanz nach DWA-Merkblatt M 102-4

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Berücksichtigung des wasserwirtschaftlichen Ausgleichsvolumens in der Retentionsflache an der „Kleinmühle“

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan „Steinmühle, Änderung III, Erweiterung II“:

Bestandsaufnahme und Prognose bei Durchführung der Planung der Immissionen und Emissionen durch Verkehrs- und Gewerbelärm.

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie - zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Hinweis auf mögliche archäologische Fundstellen (Luftbildbefunde, die auf Siedlungs- sowie Bestattungsspuren und eine Wegetrasse hindeuten) im Plangebiet, Hinweise auf allgemeine Bestimmungen des DSchG.

Stellungnahme Kreisverwaltung Donnersbergkreis, - Natur- und Umweltschutz - zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Insbesondere Hinweise:

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zum Natur- und Artenschutz,

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zum Bodenschutz,

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zu Ausgleichsmaßnahmen,

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zu regenerativen Energien und Dachbegrünung.

Gemeinsame Stellungnahme Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Rheinland-Pfalz e.V. und Landes-Aktions-Gemeinschaft Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz e.V. zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Hinweise auf den Umfang des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung und dessen Erfassung und Bilanzierung zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen zum landespflegerischen Eingriff.

Stellungnahme Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - Referat Raumordnung, Regionalentwicklung und Naturschutz - zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Insbesondere Hinweise:

-

zur Lage des Geltungsbereiches in einem potentiell von Starkregenereignis gefährdeten Bereich,

-

zum potentiellen Wassereintritt

-

zur erhöhten Gefährdung durch Erdeintrag aus dem Außenbereich.

Stellungnahme Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz - zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Insbesondere Hinweise:

-

zur Niederschlagswasserbeseitigung

-

zur Starkregenvorsorge

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zu Gewässer III. Ordnung

-

zum Bodenschutz

-

zu Ausgleichsflächen bezüglich Rutschungsrreignisse

Stellungnahme Verbandgemeindewerke Göllheim zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:

Insbesondere Hinweise zur Oberflächenentwässerung.

Hinweis:

Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingereicht werden. Die Anregungen etc. können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 1 - 3 in 67307 Göllheim, vorgebracht werden.

Gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 des Baugesetzbuches wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Albisheim, den 09.02.2023
gez. Zelt, Ortsbürgermeister
(DS)

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Steinmühle - Änderung III, Erweiterung II“ der Ortsgemeinde Albisheim: