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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 7/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachungder Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis anlässlich der Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Biedesheim am 23. April 2023 und der evtl. Stichwahl am 07. Mai 2023

I.

Am Sonntag, dem 23. April 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Biedesheim und am Sonntag, dem 07. Mai 2023, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Biedesheim statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.03.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.

Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheimerhalten.

Göllheim, den 13.02.2023
(Dienstsiegel)
gez. Anita Olczak, Wahlleiterin