I.
Am Sonntag, dem 23. April 2023, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Biedesheim und am Sonntag, dem 07. Mai 2023, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Biedesheim statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17.03.2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.
Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheimerhalten.