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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung

1. Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Göllheim-Ost

Das Grundflächenverzeichnis für die Jagdgenossenschaft Göllheim-Ost liegt in der Zeit vom 23. Februar 2026 bis 06. März 2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, Zimmer 2.14, Fachbereich 2 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), während der Dienstzeit, öffentlich aus. Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind z.Zt. montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Dienstleistungsabend) sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.

Während dieser Zeit können alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der in den Jagdbezirken liegenden Grundstücke oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten das Verzeichnis einsehen und Einsprüche gegen die Richtigkeit der Eintragungen geltend machen.

Werden innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erhoben, so gilt das Grundflächenverzeichnis mit Ablauf dieser Frist als festgestellt.

Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme unter der Telefon-Nr. 06351/4909-43 zu vereinbaren, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

2. Versammlung der Jagdgenossenschaft des Jagdbezirkes Göllheim-Ost

Die Jagdgenossen/innen des Jagdbezirkes Göllheim-Ost werden hiermit zu einer am Dienstag, den 10. März 2026 ab 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung, in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 3, stattfindenden Genossenschaftsversammlung eingeladen.

Einlass ist bereits ab 19.15 Uhr zur Registrierung der Stimmenanteile (Personen- und Flächenstimmen).

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Ersatzwahl des 2. Beisitzers des Jagdvorstandes Göllheim-Ost ab dem 01.04.2026 für die Restlaufzeit (Ende Amtszeit 31.03.2028)

3.

Sonstiges und Informationen

Bei der Genossenschaftsversammlung sind nur die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen (Jagdgenossen/innen) oder die mit einer schriftlichen Vollmacht des Grundstückseigentümers versehenen Personen stimmberechtigt. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse(in) in seiner/ihrer Person vereinigen.

Bei Grundstücken, die im Miteigentum oder Gesamthandeigentum mehrerer Personen stehen, kann das Stimmrecht nur von einem Miteigentümer/in einheitlich ausgeübt werden.

Göllheim, den 06.02.2026
Für die Jagdgenossenschaft Göllheim-Ost
gez. Wolfgang Hartmüller, Jagdvorsteher