Titel Logo
Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil - 185 breit
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Forstzweckverbands Göllheim-Kerzenheim

für die Jahre 2026 und 2027

vom 11.02.2026

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

107.700 Euro

110.300 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

107.700 Euro

110.300 Euro

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

0 Euro

0 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.000 Euro

3.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.000 Euro

3.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 Euro

0 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist.

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlage

Die gemäß § 8 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage wird wie folgt festgesetzt:

Haushaltsjahr 2026

Haushaltsjahr 2027

104.000 EUR

106.600 EUR

Die Umlage verteilt sich wie folgt:

Umlage

Gemeinde

Waldfläche in ha

Umlage

2026

Umlage

2027

Göllheim

459,7

51.923 EUR

53.260 EUR

Kerzenheim

434,5

49.077 EUR

50.340 EUR

Summe

894,2

101.000 EUR

103.600 EUR

Umlage Investitionen für die Bildung von Sonderposten

Gemeinde

Waldfläche in ha

Umlage

2026

Umlage

2027

Göllheim

459,7

1.542 EUR

1.542 EUR

Kerzenheim

434,5

1.458 EUR

1.458 EUR

Summe

894,2

3.000 EUR

3.000 EUR

Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach der Rechnungslegung.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000 Euro überschritten wird.

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 7 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.

§ 8 Weitere Bestimmungen

Es gilt der vom Forstzweckverband beschlossene Stellenplan.

Göllheim, den 11.02.2026
gez.
Hartmüller
Verbandsvorsteher
(DS)

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.2026 bis 02.03.2026, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.

Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 8 vom 19.02.2026.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs.6 Satz 4 Gemeindeordnung).