Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden: | Haushaltsjahr 2026 | Haushaltsjahr 2027 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 107.700 Euro | 110.300 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 107.700 Euro | 110.300 Euro |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 0 Euro | 0 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.000 Euro | 3.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist.
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die gemäß § 8 Abs. 1 a) und b) der Verbandsordnung von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage wird wie folgt festgesetzt:
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| Haushaltsjahr 2026 | Haushaltsjahr 2027 |
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| 104.000 EUR | 106.600 EUR |
Die Umlage verteilt sich wie folgt:
Umlage
| Gemeinde | Waldfläche in ha | Umlage 2026 | Umlage 2027 |
| Göllheim | 459,7 | 51.923 EUR | 53.260 EUR |
| Kerzenheim | 434,5 | 49.077 EUR | 50.340 EUR |
| Summe | 894,2 | 101.000 EUR | 103.600 EUR |
Umlage Investitionen für die Bildung von Sonderposten
| Gemeinde | Waldfläche in ha | Umlage 2026 | Umlage 2027 |
| Göllheim | 459,7 | 1.542 EUR | 1.542 EUR |
| Kerzenheim | 434,5 | 1.458 EUR | 1.458 EUR |
| Summe | 894,2 | 3.000 EUR | 3.000 EUR |
Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach der Rechnungslegung.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 6.000 Euro überschritten wird.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird in 0 Fällen zugelassen.
Es gilt der vom Forstzweckverband beschlossene Stellenplan.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.11.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.02.2026 bis 02.03.2026, während der Dienstzeit im Verbandsgemeindegebäude in Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Straße 3, Zimmer 3.1, öffentlich aus.
Die Bekanntmachung erfolgt in „Verbandsgemeinde Göllheim aktuell“ Nr. 8 vom 19.02.2026.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs.6 Satz 4 Gemeindeordnung).