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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bekanntmachung zur Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Göllheim

Am Sonntag, dem 12. März 2023, wird die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Göllheim durchgeführt. Die Wahlhandlung dauert von 8 bis 18 Uhr.

I.

Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein erhalten hat.

Wer nicht brieflich wählt, kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Zur Wahl soll die Wahlbenachrichtigung mitgebracht und der Personalausweis, bei Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ein gültiger Pass oder Passersatz, bereitgehalten werden.

II.

Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Göllheim sind in folgende Stimmbezirke eingeteilt:

III.

Wahlberechtigte, die nicht in ihrem Wahlraum wählen wollen, können noch bis

Freitag, den 10.03.2023, 18 Uhr,

einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen.

Im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Wahlberechtigte, die ohne ihr Verschulden weder im Wählerverzeichnis nachgetragen worden sind noch einen Wahlschein von Amts wegen erhalten haben.

IV.

Zur Wahl erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, in dem die Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und der Anschrift aufgeführt sind. Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Bewerberin oder welchem Bewerber sie ihre Stimme geben wollen. Erhält bei der Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am

Sonntag, dem 26. März 2023, von 8 bis 18 Uhr,

eine Stichwahl statt.

V.

Die Wählerinnen und Wähler falten in der Wahlzelle den Stimmzettel entsprechend der Vorfaltung so, dass bei der Stimmabgabe andere Personen nicht erkennen können, wie sie gewählt haben, und legen den/die Stimmzettel in die Wahlurne, sobald die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher dies gestattet.

VI.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters haben, können nur durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim, Freiherr-vom-Stein-Str. 1-3, 67307 Göllheim, Wahlamt, Zimmer Nr. 1.4 die Briefwahlunterlagen beschaffen. Die Wählerinnen und Wähler haben die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die Briefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.

Die Wählerinnen und Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden sie die Wahlbriefe durch die Post, müssen sie diese so rechtzeitig an die angegebenen Stellen absenden, dass sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit endet um 18.00 Uhr.

VII.

Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Göllheim, den 23.02.2023
(Dienstsiegel)
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
gez. Dieter Hartmüller, Wahlleiter