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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 2. Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim vom 10. Dezember 2024

Verbandsvorsteher Rüdiger Kragl begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Kindergartenzweckverbandes fest und eröffnete die Sitzung

1. Verpflichtung eines Mitglieds des Kindergartenzweckverbands

Der Verbandsvorsteher Rüdiger Kragl verpflichtete Frau Vanessa Sobott per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihres Mandates, verwies insb. auf die §§ 20, 21 22 sowie 30 und 31 der Gemeindeordnung und händigte die Niederschrift über die Verpflichtung aus.

2. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für den Kindergartenzweckverband Biedesheim

Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Zweckverbandsmitglied Stefan Beyer wurde vorgeschlagen und einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Zweckverbandsmitglied Jessica Kaiser wurde vorgeschlagen und einstimmig bei einer Enthaltung zur stellvertretenden Vorsitzenden der Rechnungsprüfung gewählt.

3. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Kindergartenzweckverband Biedesheim

Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

4. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Kindergartenzweckverband Biedesheim

Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der Verbandsversammlung wurde empfohlen, den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 524.614,84 € festzustellen und dem Verbandsvorsteher und dem Stellvertreter, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.

5. Jahresabschluss 2023 des Kindergartenzweckverbandes Biedesheim

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung

a) Feststellung des Jahresabschlusses

Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben.

Der Verbandsversammlung wurde vorgeschlagen den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 524.614,84 € festzustellen.

Dies wurde einstimmig beschlossen.

b) Entlastung

Es wurde vorgeschlagen dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.

6. Informationen des Verbandsvorstehers

Der Verbandsvorsteher informierte über die musikalischen Früherziehung, über das Programm „regional.zukunft.nachhaltig“, Personalangelegenheiten und eine routinemäßige Überprüfung des Bürgerhauses Biedesheim durch die Fachbehörden.

Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
gez. Linda Traut, Sitzungsdienst