Verbandsvorsteherin Andrea Schmitt begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Zweckverbands fest und eröffnete die Sitzung.
1. Verpflichtung der Mitglieder des Zweckverbands
Die Verbandsvorsteherin Andrea Schmitt gab bekannt, dass die Mitglieder des Forstverbandes vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag zu verpflichten sind. Über die Verpflichtung der neugewählten Verbandsmitglieder wurden eigene Niederschriften gefertigt.
Die Verpflichtung des Verbandsmitgliedes Andrea Schmitt wurde durch den stellv. Verbandsvorsteher Herrn Dieter Hartmüller durchgeführt. Über die Verpflichtung des Verbandsmitgliedes Andrea Schmitt wurde eine eigene Niederschrift gefertigt.
2. Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Zweckverbandsmitglied Georg Ebel wurde vorgeschlagen und einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Zweckverbandsmitglied Thilo Knauber wurde vorgeschlagen und einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Rechnungsprüfung gewählt.
3. Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops.
4. Prüfung des Jahresabschlusses 2023 für den Forstzweckverband Göllheim-Kerzenheim
Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Verbandsversammlung wurde empfohlen, den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 40.388,01 € festzustellen und der Verbandsvorsteherin und dem Stellvertreter, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.
Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.
5. Jahresabschluss 2023 des Forstzweckverbandes Göllheim-Kerzenheim
a) Feststellung des Jahresabschlusses
b) Entlastung
a) Feststellung des Jahresabschlusses
Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben.
Der Verbandsversammlung wurde vorgeschlagen den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 40.338,01 € festzustellen. Dies wurde einstimmig beschlossen.
b) Entlastung
Es wurde vorgeschlagen der Verbandsvorsteherin und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen. Die Entlastung wurde einstimmig erteilt.