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Verbandsgemeinde Göllheim aktuell
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil - 185 breit
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Bürgerinformation über die 4. Sitzung in der Legislaturperiode 2024/2029 des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weitersweiler vom 17. Dezember 2024

des Gemeinderates der Ortsgemeinde Weitersweiler vom 17. Dezember 2024

Ortsbürgermeister Thomas Busch begrüßte alle Anwesenden, stellte die frist- und ordnungsgemäße Einladung und Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest und eröffnete die Sitzung.

1.

Vertragsangelegenheiten

Der Gemeinderat beriet und beschloss eine Vertragsangelegenheit.

2.

Wahl einer/eines Vorsitzenden sowie stellv. Vorsitzenden für die Rechnungsprüfung gem. § 110 Abs. 1 GemO für die Legislaturperiode 2024/2029 für die Ortsgemeinde Weitersweiler

Einstimmig wurde festgelegt, die/den Vorsitzende/n und seine/n Stellvertreter/in in offener Abstimmung zu wählen. Das Ratsmitglied Thorsten Ludwig wurde vorgeschlagen und einstimmig zum Vorsitzenden gewählt. Das Ratsmitglied Jörg Hofmann wurde vorgeschlagen und einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden der Rechnungsprüfung gewählt.

3.

Belegprüfung des Jahresabschlusses 2023 für die Ortsgemeinde Weitersweiler

Der Jahresabschluss ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 112 Abs.1 GemO zu prüfen, wobei gemäß § 112 Abs. 4 Ziffer 2 GemO sich die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen auf Stichproben beschränken kann. Die Prüfung erfolgte elektronisch mittels Laptops. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat zu keinen Einwendungen geführt.

4.

Jahresabschluss 2023 der Ortsgemeinde Weitersweiler

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Vortrag Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung

c) Entlastung

a) Feststellung des Jahresabschlusses

Eingangs dieses Tagesordnungspunktes wurde das Prüfungsergebnis der Belegprüfung bekannt gegeben. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen, den geprüften Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 5.412.255,44 € sowie einem in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von -2.359,39 € festzustellen.

b) Vortrag Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung

Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von -2.359,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

c) Entlastung

Es wurde vorgeschlagen dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für den Jahresabschluss 2023 gem. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung zu erteilen.

Zu allen Beschlussvorschlägen erfolgte jeweils einstimmige Beschlussfassung.

Verbandsgemeindeverwaltung
i.A.
gez. Linda Traut, Sitzungsdienst