Aus aktuellem Anlass informiert die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim im Bezug auf den Umgang mit Hunden:
In den letzten Wochen wurden zunehmend Verunreinigungen von öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hundekot festgestellt. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer von Hunden nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet. Diese Beseitigungspflicht erstreckt sich auch auf Wirtschaftswege.
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Außerdem ist es in öffentlichen Anlagen verboten Hunde frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätzen mitzunehmen.
Verstöße gegen die unverzügliche Beseitigungspflicht von Verunreinigungen und gegen die Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen stellen Ordnungswidrigkeiten (Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Göllheim) dar und werden bei Ermittlung der Hundehalter oder Hundeführer mit Verwarnungs- bzw. Bußgelder sanktioniert.