Der Gemeinderat der Gemeinde Kerzenheim hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 den Beschluss gefasst, die in der Gemarkung Kerzenheim gelegenen Verkehrsanlagen „Lochweg“ (Flurnummer 405/1 und Teilfläche Fl.Nr. 413/1, s. Lageplan) sowie „Gehweg Lochweg“ (Teilflächen Fl.Nr. 405/5, 398 und 113/2, s. Lageplan), gemäß §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der derzeitigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße bzw. sonstige Straße (Gehweg) zu widmen.
Durch diese Widmung erhalten die vorerwähnten Verkehrsanlagen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 LStrG. Der Gebrauch der Verkehrsanlagen ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Verkehrsanlage „Lochweg“ ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eine Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3 a) LStrG). Die Verkehrsanlage „Gehweg Lochweg“ ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eine sonstige Straße (Gehweg, § 3 Nr. 3 b) aa) LStrG).
Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Gemeinde Kerzenheim.
Die Verkehrsflächen sind in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, durch Markierung bzw. Schraffierung gekennzeichnet und nachfolgend abgebildet.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg, oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: |
| vg-eisenberg@vpsko.rlp |
erhoben werden. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis gewahrt. Der Widerspruch kann dort
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: |
| KV-Donnersberg@poststelle.rlp.de, oder |
| 3. | durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@donnersberg.de-mail.de |
erhoben werden.